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Sollen Ausgetretene an kirchlichen Feiertagen arbeiten?Oder warum es preiswerter sein kann, in der Kirche zu bleibenEine Satire von Eckhard Etzold Auf die Idee sind wir neulich im Gespräch mit einer Kirchenvorsteherin gekommen. Monika F. meinte, sie könne nicht einsehen, warum die Ausgetretenen auch Weihnachten feiern. Einerseits wollen sie mit der Kirche nichts zu tun haben. Andererseits wollen sie aber weiterhin von den finanziellen Segnungen der Religion profitieren. Recht hat sie. Warum nicht einmal darüber nachdenken? Neben den Sonntagsfeiertagen gibt es acht kirchliche Feiertage in Niedersachsen, die im Laufe eines Jahres in die Woche fallen, angefangen bei Karfreitag, und aufgehört mit dem 2. Weihnachtsfeiertag (den schon gestrichenen Reformationstag nicht mitgerechnet, und die beiden staatlichen Feiertage sowieso nicht). An diesen kirchlichen (nicht staatlichen!) Feiertagen haben auch die Konfessionslosen arbeitsfrei. Das heißt, sie werden von der Arbeit befreit und bekommen trotzdem Lohn. Bezahlte Freizeit. Gemäß der Logik, dass ich als Evangelischer mir am katholischen Fronleichnamstag auch nicht freinehmen kann, müssten Konfessionslose an religiösen Feiertagen arbeiten. Praktikabel wird die Möglichkeit dadurch, dass die Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Bei dem hohen Pro-zentsatz mittlerweile an Konfessionslosen lässt sich die Produktion auch am 1. Weihnachtstag aufrecht erhalten. Acht Feiertage bezahlte Freizeit für Konfessionslose sind 8 mal 8 Std./Tag, insgesamt 64 bezahlte Arbeitsstunden, die nicht geleistet werden. Die unrechtmäßig ausgezahlte Lohnvergütung überschreitet, - schon allein über den groben Daumen gepeilt -, den Betrag der Kirchensteuer, der im ganzen Jahr vom Lohn abgebucht wird. Wer aus der Kirche austritt, der spart nicht nur die Kirchensteuer, sondern bekommt zusätzlich 64 Stunden freie Zeit vergütet, die eine Folge der christlichen Prägung unseres Landes ist, - er hat also einen mehr als doppelten finanziellen Gewinn. Wie kann diese Ungerechtigkeit ausgeglichen werden? (Die Möglichkeit, dass Konfessionslose anstelle der fortfallenden kirchlichen Feiertage eine gleiche Anzahl Urlaubstage bekommen, muss entfallen, da sie nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Dann müssten Mitglieder von Glaubensgemeinschaften auch zusätzlichen Urlaub bekommen. Kirchliche Feiertage dienen nicht der körperlichen Regeneration, sondern werden freigehalten für Gottesdienst, Gebet und seelische Erhebung. Das aber wird gerade von den Konfessionslosen abgelehnt.) Die einfachste Lösung wäre eine Feiertagssteuer für Konfessionslose. Wer von ihnen an christlichen Feiertagen frei nimmt und trotzdem Lohn empfängt, zahlt die Lohnvergütung (plus Verwaltungsaufwand) an den Arbeitgeber zurück. (Kleiner Tip für Steuerberater: Wer Steuern sparen möchte, sollte jetzt zum Kircheneintritt auffordern. Kirchensteuer plus bezahlte Feiertage sind preiswerter.) Eine andere Möglichkeit wäre, Konfessionslose arbeiten an kirchlichen Feiertagen. Und vom erwirtschafteten Plus geht ein Teil in die Pflegeversicherung. Die dritte Möglichkeit wäre eine allgemeine Sozialsteuer wie in Italien, von der Kirchenmitglieder befreit sind. Vielleicht denkt manch einer, das könne man nicht ganz ernst nehmen. Aber was passiert, wenn die Entwicklung sich fortsetzt, wenn 60 oder 80 Prozent in unserem Land religionslos sind, dann müssen die kirchlichen Feiertage für Ausgetretene zur Disposition stehen. Wie gesagt, das sind Vorschläge, die ganz unten angesetzt sind. Wenn wir jetzt darüber nachdenken, welche Vorteile Konfessionslose dadurch genießen, dass sie auch an 52 christlichen Sonntagen im Jahr bezahlte Freizeit haben ... . Die Orginal-Website dieses Beitrages finden Sie hier: © Eckhard Etzold, 1995 |