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Die Glaubensbekenntnisse der Waldenser

Quellen siehe unten.

I.  Die Resolutionen von Chanforan vom 12. September 1532

1. Der Christ darf beim Namen Gottes schwören, ohne damit gegen Matthäus 5 zu verstoßen. Dieser Satz steht fest, wenn jeder, der schwört, den Namen Gottes nicht vergeblich führt. Das geschieht, wenn der Schwur zum größeren Ruhm Gottes und dem Heil des Nächsten dient. Man kann vor Gericht schwören, weil derjenige, der seine Macht von Gott her ausübt, ob er glaubt oder nicht, seine Macht von Gott hat. Und deshalb wollen wir, auf welche Art immer der Schwur gegeben wird, im Namen Gottes schwören.
2. Nur das Werk ist gut, das Gott befohlen hat, und nur das Werk ist böse, das er verboten hat. Was die äußerlichen Werke betrifft, die nicht von Gott verboten sind, kann sie der Mensch nach seiner Entscheidung ohne Sünde tun oder lassen. Die Glaubenden, die Verstand haben, kennen sowieso die ersten zwei Gebote. Du wirst nicht alles das, was deinen Augen gut zu sein scheint, tun, sondern was ich dir befehle nach dem Gebot. Du wirst weder etwas hinzufügen noch hinwegnehmen von meinem Wort. Tue nur alles, was ich dir befehle. Du wirst weder nach links noch nach rechts abbiegen, sondern mir gehorchen. Dann kannst du alle äußerlichen Werke tun von jeglicher Art, wenn sie dich nur nicht dazu führen, gegen das Gebot Gottes, welches die Liebe ist, zu handeln.
5. (2) Die Ohrenbeichte ist nicht von Gott befohlen. Die Schrift sagt, dass der Christ allein Gott, dem Ehre und Ruhm gebühren, beichten soll. Die zweite Art von Beichte ist die Versöhnung mit dem Nächsten nach Matthäus 5, Jakobus 5 usw. Die dritte Art handelt nach Matthäus 18 von dem, der gegen mich sündigt. Und ich weiß, dass ich zu ihm muss und nicht er zu mir. Und wenn er sich weder durch mich noch durch Zeugen korrigieren will, dann durch die Gemeinde vor Gott. Wie er öffentlich gesündigt hat, so muss er auch seine Sünde öffentlich bekennen. Eine andere Beichte finden wir in der Schrift nicht. 6. Die Arbeitsruhe am Sonntag ist dem Christen von Gott nicht verboten. Es steht fest, dass der Mensch, ohne zu sündigen, am Sonntag arbeiten kann, wie wir es in den Evangelien haben, auch in Galater 4 und Kolosser 2. Wir müssen auch Liebe an unseren Bediensteten üben. Auch um Zeit zu haben für Gottes Wort, müssen wir an diesem Tag zum Eifer für Gottes Ehre und Ruhm ruhen.
7. Das Wort ist im Gebet nicht nötig.
8. Beim Gebet braucht man weder Kniefälle , noch bestimmte Zeiten, weder das Haupt entblößen, noch andere äußere Dinge . Es steht fest, dass der Gottesdienst nur in Geist und Wahrheit geschehen kann. Gott ist Geist, und wer mit ihm sprechen will, muss das im Geist tun. Das Wort und andere äußere Dinge können nur die große Liebe zum Nächsten ausdrücken und beweisen, mit der sich der Mensch zu seinem Gott gewandt hat.
9. Die Handauflegung ist nicht notwendig. Das steht fest, auch wenn die Apostel sie angewandt haben. Die alten Väter widersprechen dem auch nicht, weil es nur eine äußere Sache ist, die in die Freiheit eines jeden einzelnen gestellt ist.
10. Die Rache - gleich welcher Art - an seinem Feind ist dem Christen nicht erlaubt. Dieser Satz erklärt sich selbst, wie wir es auch in Matthäus 3 und Römer 12 und 1.Petrus usw . haben.
11. Der Christ kann als Obrigkeit über Christen regieren. Das ergibt sich aus Römer 13, Korinther 6 und 1.Petrus.
12. Der Christ kennt keine festgesetzten Zeiten zum Fasten, das ist in der ganzen Schrift klargestellt. Man findet in ihr nicht, dass Gott das befohlen habe.
13. Die Ehe ist für niemand verboten, gleich weichen Standes und Ranges er sei.
14. Wer die Ehe verbietet, lehrt Teufelsdoktrin.
15. Ehelosigkeit zu befehlen, ist Teufelsdoktrin.
16. Wer nicht die Gabe der Enthaltsamkeit hat, ist zur Ehe verpflichtet. Dieser Satz ist erstens schon in 1.Mose bestätigt, dass es dem Menschen nicht gut sei, allein zu sein. Zweitens kommt er in 1.Timotheus 4 vor. Drittens gibt es in der Schrift keinen Grund dafür. Viertens ist sehr wahr, was Paulus im 7.Kapitel des 1.Korintherbriefes an die Korinther schreibt.
17. Nicht jeder Zins ist von Gott verboten. Gott verbietet nur den Zins, der den Nächsten belastet, nach dem Gesetz, dass du nicht dem andern tun sollst, was du nicht willst, dass man dir tue.
18. In Lukas steht, nicht Wucher zu treiben. Das wurde geschrieben, weil Christus sagen wollte, wie wir es mit unserem Nächsten halten sollen, dass der eine dem andern im Dienst der Liebe, die wir aneinander üben sollen, leihen soll, dass wir dem Armen nicht nur leihen, sondern ihm auch das Nötige geben.
19. Alle die, die gerettet wurden und gerettet werden, sind vor Grundlegung der Welt erwählt.
20. Die, die gerettet werden, können nicht verloren gehen. Siehe Epheser 1 und Römer 8 und 9 usw.
21. Wer den freien Willen behauptet, leugnet die Prädestination und Gnade Gottes völlig. Das sagt überdeutlich Römer, der ganze Galater und auch Epheser.
22. Die Diener des Wortes Gottes brauchen nicht von Ort zu Ort ziehen, außer wenn es dem besonderen Nutzen der Kirche dient.
23. Die ministres können etwas eigenen Besitz haben, um ihre Familien zu unterhalten. Das ist nicht gegen die apostolische Gemeinschaft. Beide Sätze sind in der Apostelgeschichte bestätigt.
[24.] Über die Materie der Sakramente ist durch die Schrift festgesetzt, dass wir nur zwei Sakramente haben, die Christus eingesetzt hat, nämlich Taufe und Eucharistie, durch die wir beim Gebrauch die Beständigkeit im Glauben, den wir in der Taufe, Kinder zu sein, versprochen haben, beweisen, und zum Gedächtnis der großen Wohltaten, die Jesus Christus durch seinen Tod für unsere Erlösung bewiesen hat, indem er uns mit seinem heiligen Blut gewaschen hat. Deshalb Brüder, weil Gott es wohlgefiel, uns durch seine heilige Schrift zusammenzuführen, und weil wir sein Wort gehört haben, haben wir obige Erklärung verfasst. Wir waren in allem einig und in einem Geist. Wir haben sie öffentlich ergründet, nicht von Menschen, sondern vom Heiligen Geist geführt. Wir bitten beim Innersten der Liebe, dass wir von unserem Auseinandergehen an nicht uneinig sein werden, weder im Lehren, noch in den vorher genannten Ergebnissen, noch in der Auslegung der Schrift. Und wie die Schrift von einem einzigen Geist hervorgebracht wurde, so wollen wir sie auch mit diesem einzigen Geist auslegen.

Quelle und Anmerkungen:
(1) Vinay, Valdo: Le Confessioni di fede Valdesi riformati con documenti del dialogo fra "prima" e "seconda" Riforma. = Collana della Facolta valdese di theologia, 12 Turin (1975). S. 139-143.
Zitiert aus Kiefner, Theo: Die Waldenser auf ihrem Weg aus dem Val Cluson durch die Schweiz nach Deutschland 1532-1755, Band 1, Göttingen 1986. 2. Auflage, Seiten 342-344.
(2) Die Resolutionen 3 und 4 fehlen. Hat man sich verschrieben - statt 3. gleich 5. - ?


 

 

 II.  Das kurze Bekenntnis von Angogne vom 12. Dezember 1532

 

Kurzes Glaubensbekenntnis, aufgestellt durch die ministres und Familienchefs der piemontesischen Täler, die am 12. Dezember 1532 in Angrogne versammelt waren.

1. Betrifft die Art des Gottesdienstes. Wir glauben, dass der Gottesdienst im Geist und in der Wahrheit gehalten werden muss, denn Gott ist Geist, und wer ihn anbetet, muss ihn im Geist und in der Wahrheit anbeten.
2. Betrifft die Erwählung. Alle, die gerettet wurden oder es noch werden, hat Gott vor Grundlegung der Welt erwählt.
3. Ihr Gelingen. Es ist unmöglich, dass die, die zum Heil verordnet sind, nicht gerettet werden.
4. Vom freien Willen. Jeder, der den freien Willen behauptet, verleugnet völlig die Prädestination und die Gnade Gottes.
5. Von den guten Werken. Nur das von Gott verordnete Werk ist gut, und nur das von ihm verbotene ist schlecht.
6. Vom Schwur. Ein Christ kann beim Namen Gottes schwören, ohne Matthäus 5,24 zuwiderzuhandeln, vorausgesetzt, dass der, der schwört, Gottes Namen nicht umsonst benützt. Dieser ist dann nicht vergeblich benützt, wenn der Schwur zum Ruhm Gottes und zum Heil des Nächsten dient. Man kann vor der Obrigkeit schwören, weil diese in ihrem Amt, sie glaube oder nicht, die Macht von Gott hat.
7. Gegen die Ohrenbeichte. Die Ohrenbeichte ist nicht von Gott befohlen, noch durch die Heilige Schrift bestimmt. Die wahre Beichte des Christen ist die, Gott allein zu beichten, dem Ehre und Ruhm gebühren. Es gibt noch eine andere Art von Beichte, wenn einer sich mit seinem Nächsten versöhnt, wovon bei Matthäus und in Johannes 5 gesprochen ist. Eine dritte Beichte ist die, wenn einer öffentlich einen Fehler begangen hat und diesen auch öffentlich bekennt.
8. Vom Ruhetag. Am Sonntag sollen wir unsere Handarbeit liegen lassen zur Ehre und zum Ruhm Gottes und aus Liebe zu unseren Bediensteten, und damit wir uns dem Hören des Wortes Gottes zuwenden.
9. Gegen die Rache. Dem Christen ist es nicht erlaubt, sich zu rächen, wie das auch geschehe.
10. Von der Obrigkeit. Ein Christ kann über andere Christen regieren.
11. Vom Fasten. In der Schrift gibt es keine Bestimmungen über das Fasten der Christen.
12. Von der Ehe. Die Ehe ist niemand verboten, von welchem Stand und Rang er sei.
13. Gegen den Zölibat. Wer die Ehe verbietet, lehrt Teufelsdoktrin.
14. Von der Gabe der Enthaltsamkeit. Wer diese nicht hat, soll heiraten.
15. Vom Pfarrerwechsel. Die Diener des Wortes Gottes müssen keineswegs von Ort zu Ort wandern, es sei denn von großem Nutzen für die Kirche.
16. Von ihren Gütern. Es ist keineswegs unvereinbar mit der apostolischen Kirche, dass die ministres eigenen Besitz für den Unterhalt ihrer Familien haben.
17. Von den Sakramenten. Betrifft die Materie der Sakramente. Die Heilige Schrift setzt nur zwei Sakramente fest, die uns Jesus Christus gelassen hat, Taufe und Eucharistie, die wir zum Zeugnis empfangen, dass wir in der heiligen Gemeinschaft, in die wir durch die Taufe eingetreten sind, verharren wollen und zum Gedächtnis des Leidens von Jesus Christus , der für unsere Erlösung gestorben ist und der uns durch sein kostbares Blut von unseren Sünden gewaschen hat.

Quellen:
Diterici, W.: Die Waldenser und ihre Verhältnisse zu dem brandenburg-preußischen Statt. Berlin, Posen, Bromberg 1981.
Zitiert aus Kiefner, Theo: Die Waldenser auf ihrem Weg aus dem Val Cluson durch die Schweiz nach Deutschland 1532-1755, Band 1, Göttingen 1986. 2. Auflage, Seiten 344-345.

 

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