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Die Tür steht offen
... wenn Sie
wieder
in die Kirche
          eintreten

       möchten.
Tür der Waldenserkirche

Sie haben Ihren
              Kirchenaustritt erklärt                                                     
"Mitglied" der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Diese Zusage, die Gott in der Taufe schenkt, wiederruft er nicht, deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei welchem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über die inneren Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich aber selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat bzw. Anlass für den Austritt. Der Austritt ist oftmals nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.

Äußerlich wird der Austritt zunächst mit dem Wegfall der Kirchensteuer dokumentiert. Innerlich verlassen die Ausgetretenen die kirchliche Gemeinschaft und verlieren damit auch das Recht auf Patenschaft, Empfang der Sakramente und Teilnahme an den Kirchenwahlen.

Der Weg in die Kirche                                                                     
Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei uns offene Türen finden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen möchte, steht vor folgenden Fragen:

  • Was waren die Gründe für meinen Austritt?
    Von welchen Motiven ließ ich mich leiten?
  • Welche Rolle in meinem Leben spielten damals,
    welche Rolle spielen heute Glauben und Kirche?
  • Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Am besten setzen Sie sich mit einem Pfarrer/in Ihres Vertrauens in Verbindung. Mit Ihnen gemeinsam wird er/sie die zum Wiedereintritt notwenigen Schritte besprechen. Die Wiederaufnahme selbst erfolgt in der Regel in Verbindung mit einem Abendmahlsgottesdienst. Natürlich wird Ihr Eintritt auch in einem Formular festgehalten (Unterschrift), aber der Weg in die Kirche soll nicht nur ein Rechtsakt sein, sondern ein bewusster Neuanfang in unserer Glaubensgemeinschaft.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie gerne mit mit Pfarrer Stefan Schrick Kontakt aufnehmen.
Tel.: 06172 - 32 888, Fax: 06172 - 93 54 37 

 

www.waldenserkirche.de
Waldenserkirche