Trauung
Sie möchten kirchlich getraut werden? Wir freuen uns, mit Ihnen über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen Gottes Segen.
Planung des Traugottesdienstes
Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst. Wie jeder Gottesdienst findet auch die kirchliche Trauung öffentlich und in der Kirche statt. Es sollen auch alle, die bei der Trauung anwesend sind, wissen, dass sie an einem Gottesdienst teilnehmen und zum Mitbeten und Mitsingen aufgerufen sind.
Die Mitwirkung des Brautpaares, seiner Verwandten und Freunde bei der Gestaltung des Gottesdienstes ist eine Bereicherung und macht ihn persönlicher. Gut für den Traugottesdienst ist alles, was den Dank für Gottes Führung und die Fürbitte für das Brautpaar zum Inhalt hat. Störend sind alle Elemente, die vom Gottesdienst ablenken, natürlich auch Lieder und andere Beiträge, die dem evangelischen Bekenntnis widersprechen, ebenso wie der Einsatz von Tonträgern, wenn er an die Stelle von Gemeindegesang oder Beiträgen mitwirkender Musiker treten soll.
Die meisten Brautpaare favorisieren etwa folgenden Ablauf:
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In waldensischer Tradition ist unsere Kirche sehr schlicht gehalten. Dazu gehört
auch, dass selbst bei einem festlichen Anlass der Blumenschmuck nicht über den Abendmahlstisch, einen Blumenständer, die Brautstühle und
kleine Sträußchen an den Kirchenbänken hinausgeht.
Blumenstreuen sollte sich wegen der
Unfallgefahr auf unserem Klinkerboden in Grenzen halten. Reisstreuen in und vor der Kirche sollte
unterbleiben. Fotografieren, Filmen, usw. während des
Gottesdienstes lenkt vom Wort und der Handlung ab und muss daher unterbleiben.
Erinnerungsbilder können im Anschluss an den Gottesdienst in und vor der Kirche
aufgenommen werden. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Gästen mit.
Vorbedingungen für eine kirchliche Trauung
Die standesamtliche Eheschließung
muss der kirchlichen Trauung vorangegangen sein. Mindestens ein Partner muss der
evangelischen Kirche angehören. Zur vollen Mitgliedschaft gehören Taufe und
Konfirmation. Sie können ggf. nachgeholt werden. Der andere Partner sollte
einer christlichen Kirche angehören.
Sonderfälle
Möchten konfessionsverschiedene christliche Partner miteinander eine Ehe eingehen, so kann die Trauung in unserer Kirche nach der Ordnung jedes der beiden Partner stattfinden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen kirchlichen Trauung, unter Beteiligung der Pfarrer beider Kirchen. Die evangelische Trauung wird von der katholischen Kirche anerkannt.
Eine kirchliche Trauung mit einem Angehörigen einer Sekte ist im allgemeinen nicht möglich. Bitte besprechen Sie diesen Fall mit dem Pfarrer.
Sind beide oder ein Partner geschieden, so tragen Sie dies bitte im Traugespräch dem Pfarrer vor. Geschiedene haben ganz besonders erfahren, dass ein ehelicher Bund eine stete Herausforderung des einzelnen ist, seine Verantwortung für den anderen zu erfüllen. Wir wollen Sie mit besonders tiefen Wünschen für das Gelingen einer neuen Bindung begleiten.
Gehört einer der Brautleute keiner christlichen Kirche an oder ist er Angehöriger einer anderen Religion, so kann eine kirchliche Trauung nicht stattfinden. Doch möchte unsere Kirche dem christlichen Partner den Segen Gottes für die Ehe nicht vorenthalten. Dafür gibt es eine besondere Gottesdienstordnung "Eheschließung zwischen einem Christen und einem Nichtchristen", die die ablehnende oder gleichgültige Haltung des Nichtchristen respektiert. Eine Trauurkunde kann hierfür nicht ausgestellt werden.
Und nun wünschen wir Ihnen gute Vorbereitungen, einen wunderschönen Hochzeitstag und eine lange glückliche Ehe.
Das Presbyterium der Ev. Waldenser-Kirchengemeinde
Dornholzhausen, im April 1999









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